Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2018

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   SG Bremen, 12.07.2018 - S 4 KR 239/18   

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SG Bremen, 12.07.2018 - S 4 KR 239/18 (https://dejure.org/2018,92623)
SG Bremen, Entscheidung vom 12.07.2018 - S 4 KR 239/18 (https://dejure.org/2018,92623)
SG Bremen, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - S 4 KR 239/18 (https://dejure.org/2018,92623)
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2018 - L 4 KR 239/18 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2018 - L 4 KR 239/18 B ER (https://dejure.org/2018,88059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.07.2018 - L 4 KR 239/18 B ER (https://dejure.org/2018,88059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - L 4 KR 239/18 B ER (https://dejure.org/2018,88059)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.07.1997 - 1 BvR 332/90

    Geltung des § 102 BBauG/BauGB für Rückübereignungsansprüche in sogenannten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2018 - L 4 KR 239/18
    Ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligten zu entscheiden (vgl. z.B. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/95, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG kann es ausnahmsweise im Interesse der Effektivität des Rechtsschutzes im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) erforderlich sein, der Entscheidung in der Hauptsache vorzugreifen, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile drohen, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu beseitigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 97/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2018 - L 4 KR 239/18
    Entsprechend dem Wesen der einstweiligen Anordnung darf allerdings die endgültige Entscheidung grundsätzlich nicht vorweggenommen werden (siehe exemplarisch Senatsbeschluss vom 23. April 2018 - L 4 KR 97/18 B ER).
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